Constanze Kurz (CCC), Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und ehemaliger Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, diskutieren in einem Hinterzimmer auf dem 25C3 über Festplatten, Haus- und Online-Durchsuchungen - kurz die digitale Intimsphäre. Constanze berichtet, dass Mitarbeiter externer Dienstleister der Staatsanwaltschaft sehr private Dateien von beschlagnahmten Festplatten im Netz veröffentlichen - und noch heute ihren Dienst verrichten.
Den Vortrag der beiden auf dem Kongress zum Thema gibt es hier als Video.
Die erwähnten, gut lesbaren Stellungnahmen der Experten für das Verfassungsgericht in Sachen Online-Durchsuchung jeweils als pdf:
Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, TU Dresden
Dirk Fox, Secorvo Security Consulting GmbH
Prof. Dr. Felix Freiling, Universität Mannheim
Prof. Dr. Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
Andreas Bogk, Chaos Computer Club