In Deutschland herrscht Organmangel: Im Juni 2004 warteten rund 12.000 Patienten auf eine Transplantation. 2003 wurden jedoch nur rund 3500 Organe gespendet. Um die weiter sinkende Zahl postmortaler Organspenden zu kompensieren, lässt der Gesetzgeber auch Lebendspenden zu – unter strikten Auflagen. Ein interdisziplinäres Projekt unter der Leitung des Juristen Professor Ulrich Schroth hat Probleme der Patientenautonomie am Beispiel der Lebendspende von Nieren untersucht, dem für die Diskussion dieser Fragestellung eine Leitfunktion zukommt.