Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Steuerneutrale Einbringung".
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in ein GmbH nennt sich Einbringung. In diesem Video erklärt Steuerberater Christoph Juhn was zivilrechtlich beim Notar zu beachten ist, wie es steuerrechtlich auch steuerneutral funktioniert, wie der genaue Ablauf ist und wie dies in der Praxis vollzogen wird. Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Eine Möglichkeit ist es eine GmbH zu gründen und dann in einem separaten Notartermin, nach der Eintragung der GmbH, durch eine Sachkapitalerhöhung das Einzelunternehmen einzubringen. Danach hat sich das Stammkapital der neuen GmbH um den entsprechenden Wert des Einzelunternehmens erhöht. Diese Variante funktioniert in der Regel steuerneutral. Zu beachten ist aber, dass die neue GmbH sieben Jahre nicht verkauft werden darf. Ansonsten würde der Unternehmenswert des Einzelunternehmens rückwirkend steuerpflichtig werden. Auch diese Art der Umwandlung kann acht Monate rückwirkend erfolgen, Stichtag eines jeden Jahres ist also der 31. August.
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