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Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen – so definiert es eindeutig § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Regelungen, unter anderem im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsschutzgesetz, die man als Betriebsrat kennen sollte.
Soweit die Papierform – doch wie sieht es in der Praxis zu diesem komplexen Thema aus?
Meine Kollegin Eva Maria Stoppkotte, verantwortliche Redakteurin der Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb«, hat dazu eine juristische Expertin ins Studio gebeten, um mit ihr aktuelle Fragen zu klären. Dabei geht es nicht nur um den Buchstaben des Gesetzes, sondern auch um die jeweils vor Ort gelebten Arbeitszeitmodelle und wie Betriebsräte gute Arbeitszeitvereinbarungen für ihre Beschäftigten in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erreichen können.