Der Großteil der pflegebedürften Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen gepflegt. Viele von ihnen sind jedoch gleichzeitig erwerbstätig. Dadurch müssen sie fast täglich beide Bereiche unter einen Hut bringen. Ein ständiger Balanceakt, verbunden mit der Gefahr, dass die Gesundheit der Pflegenden darunter leidet.
Wir haben heute einen Wissenschaftlicher und eine Praktikerin zu Gast, die sich intensiv mit der Frage beschäftigen, wie die Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege gelingen kann, so dass dabei nicht auch noch die Gesundheit der Pflegenden hinten runterfällt – und wie der Betriebsrat unterstützend wirken kann.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat Ende 2021 im Schulterschluss mit den Landesverbänden der Pflegekassen das Landesprogramm „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“ auf den Weg gebracht. Das Landesprogramm adressiert alle Unternehmen, Behörden und Organisationen in NRW und unterstützt sie dabei, sich pflegesensibel auszurichten. Die operative Umsetzung des Landesprogramms erfolgt durch das „Servicezentrum Pflegevereinbarkeit“ in Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA).