Schon Loriot stellte fest: »Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos«. Doch gilt das auch für den Bürohund? Nach der Pandemie und der Rückkehr in Präsenz stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, ob sie ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen.
Dass Bürohunde einen Mehrwert zum Wohle von Menschen, Unternehmen und auch den vierbeinigen Freunden haben können, wird heute nicht mehr nur vom Bundesverband Bürohunde vertreten, sondern ist eine weit verbreitete arbeitswissenschaftliche Erkenntnis.
Aber wie gehen Beschäftigte und Betriebsräte hier konkret vor? Eva-Maria Stoppkotte im Gespräch mit Thomas Berger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Hundebesitzer.