Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches regelt in Deutschland den Schwangerschaftsabbruch. Dort steht unter Absatz 1 Satz 1: "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Seine Abschaffung wurde schon oft debattiert und die Debatten werden auch noch anhalten. Wir haben deshalb zum Abschluss unseres Feministischen Themenmonats März mit einer Jurastudentin, einer Frauenärztin und der Hochschulgruppe FemMed über das Thema gesprochen.
Moderation: Fynn-Niklas Esch und Jan Henning Stier
Redaktion: Christiane Lösel
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