Heute geht es um die Neuregelung für das Kaufrecht bei digitalen Produkten (Paragraph 327 BGB). Wenn Du also sogenannte Freebies bzw. kostenfreie Inhalte im Tausch einer E-Mail / Telefonnummer oder anderer personenbezogener Daten des Nutzers anbietest, sollte Dich diese Gesetzesänderung interessieren.
Vor der Anpassung des Gesetzes konnte alles als kostenfrei beschrieben werden, was nicht mit Geld bezahlt wurde. Das ändert sich jetzt bei digitalen Produkten, denn jetzt gelten personenbezogene Daten auch als Zahlungsmittel.
Als Unternehmer solltest Du Dir unbedingt das Gesetz durchlesen und die Beschreibung Deiner Freebies anpassen. Also die Worte wie gratis - kostenfrei - kostenlos aus der Kommunikation streichen. Und auch für alle Nutzer in der Datenschutzerklärung hinterlegen, dass Du personenbezogene Daten sammelst & wie lange Du diese aufbewahrst.