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Heute sprechen Catherine & Sebastian über das US-Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten, das zum 1. Januar 2024 an den Start geht. 

Die USA als neues Europa? Transparenzregister sind in der EU längst Normalität. Im Zuge der Antigeldwäscherei-Verordnung 4 und 5 werden EU-weit schon seit geraumer Zeit sämtliche Daten zu Firmen und deren wirtschaftlichen Berechtigten offengelegt. 

Anonymität und Privatsphäre waren deshalb jahrelang einer der Hauptgründe für Unternehmer, ihre Geschäfte in die Staaten zu verlegen. Kein Wunder also, dass die Aufregung um das neue US-Transparenzregister, den sogenannten Corporate Transparency Act, groß ist und viele verunsichert zurücklässt.

Mit dem neuen Corporate Transparency Act, dem Transparenzgesetz, scheinen es die USA der EU gleichtun zu wollen. In ihm wird festgelegt, dass von nun an die sogenannten Beneficial Owners, die tatsächlich wirtschaftlich Begünstigten, von Unternehmen bekannt gegeben werden müssen.

Sämtliche Informationen werden in einem System gespeichert, das die FINCEN (Financial Crimes Enforcement Network), eine Behörde im US-Finanzministerium, verwaltet. 

Die Anforderungen der Meldungen für die Beneficial Owner ist so definiert, dass all jene Personen, die mit mindestens 25% beteiligt, direkt oder indirekt in das Unternehmensgeschehen involviert oder begünstigt sind, im Register eingetragen werden müssen. Ob es sich bei der Firma um eine C-Corporation oder zum Beispiel eine Limited Liability Company dreht, tut nichts zur Sache. An der Meldung der wirtschaftlich begünstigten Eigentümer führt künftig kein Weg vorbei. Ausnahmen gibt es lediglich für ausgewählte Branchen wie Banken, Versicherungsunternehmen und einige andere.

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