Wer auswandert, möchte oft am liebsten auch Behörden und Finanzamt abschließend den Rücken kehren. Möglich ist das allerdings nicht immer, denn das Finanzamt kann Ihnen durchaus auch dann noch Bescheide zustellen, wenn Sie schon längst im Ausland wohnen.
Wer weder eine Adresse angibt, noch einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, ist vor Schreiben vom Finanzamt sicher? Irrtum! Das Finanzamt hat dennoch Wege und Mittel, Ihnen rechtswirksam Bescheide zuzustellen, selbst wenn Sie davon noch nicht einmal erfahren. Wann und wie dies möglich ist und wie Sie negative Folgen vermeiden können, erfahren Sie in diesem Podcast!