Catherine & Sebastian sprechen über die steuerlichen Sonderstati in Spanien, Portugal und Italien und wie Freiberuflern und Selbständigen die Niedrigsteuersuppe durch die nicht reduzierten Sozialabgaben versalzen werden kann.
= Hintergrund =
Die steuerlichen Sonderstati in Spanien (Beckham Law), Portugal (NHR / RNH) und Italien (Inbound Tax Regime) ermöglichen Freiberuflern und Selbständigen oft signifikante Steuervorteile. So liegt der Steuersatz in Spanien bei nur 24%, Portugal 20% und Italien sind gar 70% oder 90% des Einkommens ganz steuerfrei. Doch leider werden hierbei oft die Sozialversicherungsbeiträge ignoriert, die meistens nicht reduziert werden. Was heißt das konkret für einen Freiberufler, der €100.000 verdient?
(WICHTIG: Das Beckham Law in Spanien kann nur sehr beschränkt von Freiberuflern genutzt werden und dies auch erst seit diesem Jahr. Wir haben Spanien trotzdem hier mitbehandelt).