⚠️ WICHTIG: Hier geht es um NICHT um Exempt LLCs, die als steuerfreie Gesellschaften ohne US-Betriebsstätte vielfach verwendet werden. Hier geht es um in den USA gewerblich tätige LLCs, deren Gewinne in den USA versteuert werden.
Mit Beschluss I B 75/20 (AdV) vom 18. Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland, entschieden, dass die USA LLC, um die es in dem Verfahren ging, in Deutschland als Kapitalgesellschaft einzustufen ist.