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Heute sprechen Catherine und Sebastian darüber, was Anwälte und Steuerberater seit 2020 dem Finanzamt melden müssen, wenn Du im Ausland steuern sparen willst und wie du immer mehr zum gläsernen Bürger wirst.

= Hintergrund = 
Die EU-Richtlinie DAC 6 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gesetzlich festzulegen. Damit müssen sowohl Intermediäre wie Steuerberater, Banken und Rechtsanwälte in der Europäischen Union als auch Steuerpflichtige selbst bestimmte Gestaltungen bei den Finanzbehörden melden. Bei Nichteinhaltung drohen scharfe Sanktionen. Mit 31. Oktober 2020 startete der verpflichtende automatische Informationsaustausch unter den EU-Ländern.

Generell beziehen sich die Reportingpflichten auf Gestaltungen im Zusammenhang mit der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer. Dazu gehören zum Beispiel Vorgänge, bei denen eine Einkunftsquelle erworben, übertragen oder verändert wird oder Veränderungen bzgl. Gesellschaften. 

Die Meldepflicht gilt generell für alle grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und Transaktionen, die als potenziell aggressiv eingestuft werden. Dient die Gestaltung hauptsächlich dazu, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, muss sie im Rahmen des DAC 6 angezeigt werden. Nicht jeder Steuervorteil löst aber sofort die Meldepflicht aus. Bei der Evaluierung soll ein sogenannter “Main-Benefit-Test” helfen.

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