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Hinsichtlich des Wegzuges aus Deutschlands gibt es seitens der Steuergesetzgebung jede Menge Details zu beachten. Man denke z. B. nur an die Wegzugsteuer, Entstrickung, die beschränkte und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Diese bedingen mitunter, dass man noch Jahre nach dem Wegzug mit dem deutschen Finanzamt zu tun hat. Da stellt sich natürlich die Frage: Wie ernst muss man diese Vorschriften und das Finanzamt nehmen? Immerhin könnte ich ja sagen: Wenn ich weg bin, bin ich weg und die können mich alle mal.

Catherine & Sebastian sprechen über konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis und kommen zu dem Schluss, dass es sich lohnt, sich rechtskonform aufzustellen und sich um seine Angelegenheiten zu kümmern.