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So mancher Berater möchte dir aufschwatzen, dass Du Deutschland verlassen musst, um in den Genuss einer Besteuerung nach Territorialprinzip zu kommen. Stimmt nicht. Denn in Deutschland wurden vielfach ausländische Einkünfte schon immer nach Territorialprinzip besteuert. Wenigstens, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat vorliegt, aus dem die Einkünfte stammen (und im DBA nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, was vorkommt).

Diese Regelungen kannst Du geschickt und ganz legal zu deinem Vorteil nutzen.

Das ist überhaupt erst die Grundlage für so kreuzbrave steuerliche Gestaltungen wie das sog. "Mittelstandsmodell", dass vielfach in Deutschland von mittelständischen Unternehmen verwendet wird, um ihre Auslandsaktivitäten zu strukturieren und womit man locker und ganz legal seine Steuerlast aus diesen Aktivitäten mal eben um 50 % reduzieren kann.

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