Wer als Deutscher in Spanien lebt und den Steuersparstatus Lex Beckham nutzt (24% Einkommensteuer auf spanisches Gehalt, sämtliche ausländischen Einkünfte steuerfrei), der muss aufpassen: Die Abschirmwirkung des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens kann nicht genutzt werden. Eine abkommensrechtliche Ansässigkeit in Spanien wird unter Lex Beckham nicht begründet (Protokoll II zum DBA Spanien-Deutschland). Diese setzt die unbeschränkte Steuerpflicht voraus. Eine solche besteht in Spanien unter Lex Beckham gerade nicht.
Aus deutscher Sicht wird man also nun so behandelt, als sei man in ein Nicht-DBA Land umgezogen wie Dubai, Monaco oder die Bahamas.
Das kann ggf. problematische steuerliche Folgen haben, derer man sich bewusst sein muss.