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Gerade was die Vererbung und Verschenkung von Firmenanteilen betrifft, gibt es zahlreiche Steuerfallen, wenn einer der Beteiligten im Ausland lebt, aber es dennoch steuerliche Berührungspunkte zu Deutschland gibt.

Wer Deutschland verlässt ist noch 5 Jahre unbeschränkt erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig in Deutschland, mit erweitert beschränkter Steuerpflicht sogar zehn Jahre. Daraus ergeben sich unschöne Konsequenzen. Gründest du z.B. nach Wegzug eine Firma im Ausland und überträgst nach 3 Jahren einen Teil der inzwischen wertvollen Firma an ebenfalls im Ausland lebende Familienmitglieder, wird in Deutschland Schenkungsteuer fällig.

Ein ganz anderes Problem: Erbst du nach dem Wegzug aus Deutschland Firmenanteile von einem deutschen Erblasser, dann musst du auf den Wert der Firmenanteile in Deutschland Wegzugsteuer bezahlen, zusätzlich zur Erbschaftsteuer.

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