Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für natürliche Personen ausgestellt und bestätigt, dass alle steuerlichen Pflichten wie Einkommensteuer ordnungsgemäß erfüllt wurden. Der Steuerzahler benötigt diesen Nachweis beispielsweise für wenn er eine Selbstständigkeit in einer bestimmten Branche aufnehmen möchte. Die Bescheinigung dient privaten Steuerzahlern als Bestätigung ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit gegenüber Ämtern und Behörden.
Wenn Sie ein Testament errichten und einer Ihrer Erben seinen Wohnsitz im Ausland hat, sollten Sie genau überlegen, wie Sie Ihre Erben einsetzen. Bilden Sie durch die Ernennung mehrerer Kinder zu Miterben eine Erbengemeinschaft, kann dies für Ihre Erben nämlich unter Umständen fatale Folgen haben.
Die Banken, bei denen Ihr Vermögen wie Geld, Wertpapiere oder der Inhalt von Schließfächern in Verwahrung ist, werden diese Vermögenswerte einfrieren, bis das zuständige Finanzamt für die Erbschaftsteuer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Die Banken sind hier besonders vorsichtig, da sie ansonsten selbst für etwaige ausstehende Erbschaftsteuern haften könnten.
Da die Bank nur an alle Miterben der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich auszahlen darf, erfolgt in der Praxis häufig auch keine Auszahlung an die in Deutschland ansässigen Erben, bis die Angelegenheit mit dem im Ausland lebenden Erben geklärt ist. Überlegen Sie sich daher genau, ob eine Erbengemeinschaft mit Auslandsbezug für Ihre Hinterbliebenen tatsächlich die beste Lösung ist.