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Mal wieder geht es um das Thema erweiterte beschränkte Steuerpflicht und die sogenannten betriebsstättenlosen Einkünfte. Wir erinnern uns: Deutsche Staatsbürger, die Deutschland verlassen und als digitale Nomaden bzw. Perpetual Travelers unterwegs sind und keinen festen Wohnsitz haben, zahlen auf ihre gewerblichen Einkünfte (Beratung, Programmieren, Marketing, E-Commerce etc.), weiterhin Steuern in Deutschland, und das noch für 10 Jahre. Hier spielt es KEINE Rolle, ob man noch Vermögen in Deutschland hat oder in welchem Land sich die Auftraggeber befinden. 

Allerdings sieht der einschlägige §2 Astg einen Freibetrag in Höhe von 16.500 Euro pro Jahr vor, d.h. wer geringere Einkünfte hat, muss keine Steuern in Deutschland bezahlen.

Wie Herr RA Greenawalt in einem interessanten Video klargestellt hat (Link unten) hat, wurde dieser Freibetrag seit der Einführung des Gesetzes seit 1972 nicht mehr angepasst. Was das für Folgen hat, besprechen wir in diesem Video.

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