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Die Wegzugsteuer kann man auf verschiedene Weisen vermeiden, unter anderem durch eine atypisch stille Gesellschaft. Dabei verhilft die atypisch stille Gesellschaft GmbH-Gesellschaftern dazu, dass aus ihrer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht eine Personengesellschaft entsteht. Diese Personengesellschaft ist anders als die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft kein Kriterium, das die Wegzugsteuer auslöst. Gleichzeitig bleibt die GmbH formal, und somit im Außenverhältnis, dennoch bestehen.

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