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Eine der häufigsten Fragen in der Beratung ist: Was passiert mit meiner Wohnung in Deutschland, wenn ich ins Ausland ziehe? Muss ich diese aufgeben? Muss ich mein Wohneigentum verkaufen? 

In Deutschland wird die unbeschränkte Steuerpflicht primär durch das Vorhandensein eines Wohnsitzes begründet, nicht durch Anwesenheit. Dies wird extrem ernst genommen und die meisten Steuerstrafverfahren nach Wegzug ins Ausland kreisen um das Problem, dass noch eine Wohnung in Deutschland besteht. Siehe Boris Becker.

Auf den Punkt gebracht heißt dies, dass der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben werden muss.

In diesem Video befassen wir uns mit Gerichtsurteilen zum Thema Wohnsitzaufgabe und wann eine Wohnung als Wohnsitz betrachtet wird.

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