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Den Haufe-Artikel finden Sie hier: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/ueberbrueckungshilfe-iii-und-umsatzeinbruch_170_653824.html

Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 

Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

In dieser Folge, die am 11.6.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, ob ein coronabedingter Umsatzeinbruch auch dann bei der Überbrückungshilfe III vorliegen kann, wenn das Unternehmen im Jahr 2021 einen gleichen oder höheren Umsatz als im Jahr 2019 erzielte. Diese Thematik betrifft derzeit viele Unternehmen in der Schlussabrechnung, insbesondere Landwirte in Niedersachsen.