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Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
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www.advant-beiten.com;
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Das Thema verbundene Unternehmen bei der Überbrückungshilfe ist nach wie vor aktuell. Durch unsere tägliche Konfrontation mit diesem Thema erreichen uns immer wieder neue Ausprägungen dieses Themas. Ein wichtiges neues Thema sind Einzelunternehmer mit mehreren Firmen. Viele prüfende Dritte haben für solche Einzelunternehmer mit mehreren Firmen jeweils gesonderte Anträge, pro Firma, gestellt und oftmals auch bewilligt bekommen. Oder sie haben Firmen des Einzelunternehmers, die keinen schwerwiegenden Umsatzeinbruch haben, bei der Antragstellung nicht als verbundene Unternehmen berücksichtigt. Bei den Schlussabrechnungen zeigt sich nun eine Praxis der Bewilligungsstellen, auch aufgrund einer Anweisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Alle Firmen des Einzelunternehmers sollen als Verbundunternehmen betrachtet werden. Das führt zu erheblichen Rückforderungen. Kann dieser Praxis rechtlich begegnet werden?