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Haufe-Beitrag: ⁠Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide | Steuern | Haufe⁠

Dennis Hillemann auf Linkedin: ⁠Dennis Hillemann | LinkedIn⁠

Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 

Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?