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In dieser Folge von Recht im Ohr widmen wir uns wieder dem Thema Überbrückungshilfen.

Zunächst erklärt Dennis Hillemann, was eine Untätigkeitsklage ist und weist auf eine häufig übersehene Rechtsnorm hin, die für Kläger sehr günstig ist.Dann erklärt Dennis, warum ein Widerspruch bzw. eine Klage gegen Rückforderungen aufschiebende Wirkung haben - also keine Zahlung von zurückgeforderten Beträgen erfolgen müssen.Schließlich erklärt Dennis, warum auch bei den Überbrückungshilfen der Vertrauensschutz eine große Rolle spielt.

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86