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In Bayern und einigen anderen Bundesländern gilt eine Ausgangsbeschränkung, in den übrigen ein Kontaktverbot. In kurz bedeutet das, wir dürfen uns nicht mehr draußen versammeln – unsere Freiheit wurde eingeschränkt.

Wie kam es politisch zu diesem Eingriff und und wie wird das juristisch gerechtfertigt. Darum geht es in dieser Folge.

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