Das Gewaltschutzverfahren ist ein zivilrechtliches Instrument, das dem Schutz von Personen vor Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung dient. Rechtsgrundlage bildet insbesondere das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Ziel ist es, Betroffenen schnellen und wirksamen gerichtlichen Schutz vor Übergriffen oder Belästigungen zu ermöglichen. Das Verfahren spielt sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht eine bedeutende Rolle. Euer Dozent Thomas Montag