Mündliche Verträge sind grundsätzlich rechtsgültig und entstehen durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien. Sie finden in vielen Bereichen Anwendung, etwa bei Kauf-, Dienstleistungs-, Arbeits- oder Mietverträgen. Die größte Herausforderung liegt in der Beweisführung im Streitfall, da ohne schriftliche Dokumentation oft nur Zeugen oder Kommunikationsnachweise helfen. Besondere Grenzen bestehen bei Verträgen, die gesetzlich schriftlich oder notariell abgeschlossen werden müssen.