Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein zentrales Institut des deutschen Zivilrechts (§§ 677–687 BGB). Sie regelt Fälle, in denen eine Person ein Geschäft für eine andere Person führt, ohne von dieser dazu beauftragt oder berechtigt worden zu sein.
Die GoA schützt das Interesse des Geschäftsherrn und schafft einen gerechten Ausgleich zwischen freiwilligem Handeln und ungewolltem Eingriff. Sie unterscheidet zwischen der berechtigten GoA – wenn im Sinne und mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn gehandelt wurde – und der unberechtigten GoA, bei der sich Rechtsfolgen wie Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche ergeben können.
Viel Freude mit dem neuen Podcast, Euer Thomas G. Montag