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Rücklagen und Rückstellungen werden oft im allgemeinen Sprachgebrauch gleichgesetzt. Insbesondere offene Rücklagen werden häufig mit den Rückstellungen verwechselt. Sie sind beide in der Regel auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen ein Mittel der Innenfinanzierung des Unternehmens dar. In der Bilanzierung hingegen ist ein striktes Trennen dieser beiden Begriffe erforderlich, da sie völlig unterschiedlich in ihrer Bildung und Verwendung sind. 

Im Podcast erfahrt ihr alles zu den Arten, den handelsrechtlichen Besonderheiten und Unterschieden sowie zu deren Passivierung.

Euer Dozent Thomas G. Montag