Listen

Description

Wir sprechen über die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 01. Juli 2020) und die damit verbundenen Chancen, aber auch Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit.

Die Allgemeine Corona-Verordnung für  Baden-Württemberg wurde komplett überarbeitet und tritt zum  1. Juli in Kraft. Hierbei wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Die  Corona-Verordnung kann auf den Seiten des Staatsministeriums nachgelesen werden. Nachstehend einige wenige Punkte, die insbesondere  Veränderungen in Bezug auf die Kinder- und Jugendarbeit wichtig sind: