Kartellrecht: die Nachhaltigkeitsausnahme für unternehmerische Kooperationen
Im Sinne des „European Green Deals” der Europäischen Kommission hat der Österreichische Gesetzgeber mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts- Änderungsgesetzes 2021 eine stärkere Orientierung des Kartell- und Wettbewerbsrechts an den Nachhaltigkeitszielen vorgenommen.
Unternehmerische Kooperationen, welche zwar den Wettbewerb beschränken aber wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beitragen, sollen in einem weiteren Umfang als bisher von der Möglichkeit der Freistellung vom Kartellverbot profitieren können.
Anfang Juni 2022 veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde einen Entwurf der Leitlinien für Unternehmen zu Nachhaltigkeitskooperationen. Bis Ende Juni 2022 konnten Stellungnahmen bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht werden. Über 20 Stellungnahmen von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten, Ministerien und Gerichten erreichten die Bundeswettbewerbsbehörde. Diese Stellungnahmen wurden nun in die abschließende Version der Leitlinien eingearbeitet.
Sarah Fürlinger gibt ihre persönliche Meinung wieder. Die Äusserungen binden die Bundeswettbewerbsbehörde nicht.