Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurden Einschränkungen
hinsichtlich der Verwendung von Wohnungen zur Kurzzeitvermietung im gesamten Wiener Stadtgebiet implementiert. Die bestehenden Regelungen bezüglich der
Erlangung von Ausnahmebewilligungen in den Wohnzonen gemäß § 7a der Bauordnung für Wien wurden verschärft. Im Folgenden geben wir gemeinsam mit Herrn Mag. Gissenwehrer einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen.