Die am 14. November 2024 veröffentlichte Verordnung (EU) 2024/2809, auch bekannt als EU Listing Act (der “EU Listing Act”), nimmt mehrere Änderungen an der Verordnung (EU) 2017/1129 (“EU-Prospektverordnung”) vor, um den Zugang zu den Kapitalmärkten zu vereinfachen und gleichzeitig den Anlegerschutz zu stärken. In der heutigen Folge von 3 Minuten Recht klären wir die wichtigsten Fragen.