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Description

Beim  Erwerb eines Unternehmens bekommt der neue Inhaber die Belegschaft  gleich oben drauf, diese bekommt dann einen neuen Chef und alles läuft  weiterhin wie bisher. Schließlich gehen beim Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnisse  automatisch auf den neuen Inhaber über. Das sagt zumindest das AVRAG. So  weit, so klar …? Doch ist jeder Betriebserwerb gleich ein  Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinn? Wie sieht das genau mit dem Kündigungsschutz aus? Welche Rolle spielt der  Kollektivvertrag und was passiert mit zusätzlichen Leistungen, die der  Arbeitnehmer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber ausverhandelt hat? Was es  alles zu beachten gibt und auf welche Ausnahmen man ein genaues Auge werfen sollte, das erklärt Mag. Lukas Wieser von Zeiler  Floyd Zadkovich ganz genau.