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Description

Das  Gesetzespaket EAG führt zu zahlreichen Änderungen in bestehenden  Gesetzen, wie beispielsweise dem Ökostromgesetz 2012 oder dem  Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010. Durch das EAG  wurde weiters die Möglichkeit geschaffen erneuerbare  Energiegemeinschaften zu gründen. Der Energierechtsexperte Dr. Dominik  Kurzmann, Anwalt bei PHH Rechtsanwälte, erläutert die wichtigsten Punkte  des neuen Gesetzespaktes. Weiters wird erklärt welche Unterschiede es  zwischen erneuerbaren Energiegemeinschaften und  Bürgerenergiegemeinschaften gibt und worauf bei der Gründung geachtet  werden sollte.