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Bedarf es im Strafverfahren einer besonderen Fachkenntnis, kommt es zur Bestellung eines Sachverständigen. Wer diesen bestellt, ob der Beschuldigte seine Bestellung ablehnen kann, ob Sachverständige befangen sein können und ob der gleiche Sachverständige, der bereits im Ermittlungsverfahren herangezogen wurde, auch im Hauptverfahren wieder als Sachverständiger bestellt werden kann; dieses und noch vieles mehr erläutert Strafrechtsexperte Dr. Bernd Wiesinger. Spannung und Überraschungen garantiert!