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Die kürzlich ergangene OGH- Entscheidung zum  Lagezuschlag (5 Ob 104/21m) haben wir zum Anlass genommen, uns mit der Wohnrechtsexpertin Mag. Maier- Hülle, den Lagezuschlag generell näher  anzusehen. Wo ist der Lagezuschlag überhaupt anwendbar? Welche Kriterien  sind für die Beurteilung einer überdurchschnittlichen Lage  heranzuziehen und wie kann hierbei die Lagezuschlagskarte der MA 25  helfen? Welche Änderungen bringt die OGH- Entscheidung für die Zukunft?  Wäre ein etwaiger Schadenersatz denkbar, wenn durch staatliches  Eingreifen die Aberkennung verhindert werden könnte?