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Oft  wird nicht nur der Mietgegenstand an sich vermietet, zusätzlich werden  auch ganze Küchen oder andere Gegenstände mitvermietet. Im Altbau wird  hierfür auch immer wieder eine zusätzliche Möbelmiete verlangt.

Bei  diesem Themenkomplex ergeben sich zahlreiche spannende Fragen wie  beispielsweise: Was muss in der Wohnung enthalten sein? Wann gilt ein  Gegenstand überhaupt als mitvermietet? Wer hat für die Wartung/Reparatur aufzukommen? Wann kann  es zu Mietzinsminderungen kommen? Von wem kann wofür  Investitionskostenersatz verlangt werden?

Für  die ausführliche Beantwortung dieser und weiterer Fragen hat sich Frau  Mag. Anna Schimmer, Junior- Partnerin in der Kanzlei Müller Partner  Rechtsanwälte, Zeit genommen.