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Obwohl  das Wort Superädifikat im Gesetz nicht einmal wörtlich genannt wird,  stellen sich trotzdem zahlreiche Fragen zu dieser Thematik. Der  ImmobilienrechtsexperteHerr Klaus Pfeiffer, Partner bei Weber & Co Rechtsanwälte, klärt  die  wichtigsten, wie beispielsweise was ist überhaupt ein  Superädifikat, welche Vereinbarungen müssen getroffen werden um auf  fremdem Grund bauen zu können, wie kann ein bereits errichtetes Gebäude übertragen werden.

Auch  steuerrechtlich gibt es in diesem Themenfeld Besonderheiten. So muss  man sich etwa mit der Grunderwerbsteuer befassen, auch wenn hier ja gerade kein Grund erworben wird.