In dieser Folge der Anwaltssprechstunde kläre ich mit meinem Kanzleipartner Benjamin Grunst die spannende Frage: Wann darf ich lügen – und wann besser nicht?
Ein Thema, das aktueller nicht sein könnte, denn einerseits haben wir gerade Bundestagswahlkampf, in welchem immer wieder falsche Behauptungen in den sozialen Netzwerken verbreitet werden. Zum anderen hat Mark Zuckerberg kürzlich angekündigt, die Faktenchecks auf Facebook abzuschaffen.
Was bedeutet das für uns, für die Medienwelt und für die Frage, wann man sich wegen Lügen strafbar machen kann?
Das sind unsere Themen:
Gast:
RA Benjamin Grunst, BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Musik:
Gloria Tells
Technischer Support:
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