Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (§ 28b IfSG) kommt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen die Neuregelungen ab dem 24.11.2021 umsetzen. In der aktuellen Podcast-Episode hinterfragt Dr. Jens Eckhardt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz auf ihre datenschutzrechtlichen Implikationen.
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