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Seit dem 01.10.2021 sind Einwilligungen von Verbrauchern in Telefonwerbung nach Maßgabe des § 7a UWG zu dokumentieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Auslegungshinweise „Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Telefonwerbeeinwilligungen nach § 7a UWG“ zur Konsultation veröffentlicht. Der Podcast hinterfragt diese aus der Sicht der DSGVO und regt zum Nachdenken über die Umsetzung der Vorgaben und Ansätze der BNetzA an.

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