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Unter dem Schlagwort „Abberufung des Datenschutzbeauftragten wegen DSGVO“ wurde die Entscheidung des LAG Sachen vom 08.10.2019 (7 Sa 128/19) kontrovers als Aufhebung des Schutzes des Datenschutzbeauftragten diskutiert. Denn nach dem LAG führte eine andere Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten für denselben Verantwortlichen zu einem Interessenkonflikt, den das LAG durch „Aufhebung“ der Stellung als Datenschutzbeauftragter gelöst hat. Im Gespräch mit Rechtsanwalt und Fachanwalt Stefan Eßer gehe ich dieser Frage nach und auch, ob eine andere Lösung des Konflikts hätte für den Betroffenen noch unangenehmer sein können. Natürlich beleuchtet Rechtsanwalt Stefan Eßer auch davor auch kurz die Entscheidung des BAG vom 05.12.2019 zum Beginn des Endes Schutzes des Datenschutzbeauftragten durch Unterschreiten der Benennungspflicht.