Der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes sieht in § 40a BDSG eine Regelung zur Schaffung der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde für gemeinsam verantwortlicher Unternehmen. Das Ziel ist wünschenswert. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung wird im Podcast kritisch hinterfragt.
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