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Das OLG Dresden befasst sich in seinem Urteil vom 15.10.2024 (4 U 940/24) mit dem Pflichten des Verantwortlichen zur Prüfung der Löschung durch den Auftragnehmer. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Kontrollpflicht erst nach der Löschung endet und Vertragspflichten auch durch den Auftraggeber gelebt werden müssen.


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