In seinem Urteil vom 15.06.2021, VI ZR 576/19, hat der Bundesgerichtshof grundlegende Fragen zum Umfang des Auskunftsanspruchs beantwortet. Hierauf muss sich die Praxis und die Datenschutzorganisation einstellen. Weitere Fragen zu den Grenzen des Auskunftsanspruchs hat er aber auch aufgeworfen. Der Podcast beleuchtet den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Lichte dieser BGH-Entscheidung.
Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis unter https://ottosc.hm/dsgvo!