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Die Datenschutzkonferenz hat am 24.03.2022 die „Hinweise – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang“ beschlossen. Neben der Frage, was eigentlich hinter dieser Forderung stecken könnte, und ob sich das wirklich mit dem Grundsatz der Datenminimierung begründen lässt, wirft dieser Beschluss mittelbar auch weitere Fragestellungen zur datenschutzrechtlichen Bewertung auf. Hierüber lohnt es sich nachzudenken.

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ottosc.hm/dsgvo