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Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich in ihrem Beschluss vom 24.11.2021 mit der (Un-)Verzichtbarkeit des Art. 32 DSGVO und damit der (Un-)Beschränkeitheit des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Person befasst. Die Podcast-Episode beleuchtet und hinterfragt diesen Beschluss.

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ottosc.hm/dsgvo