Pflicht des Auftragsverarbeiters zur Meldung Datenschutzpannen – Komplexer als gedacht?!
Jeder denkt beim Stichwort „Datenpanne beim Auftragsverarbeiter“ an Art. 33 Abs. 2 DSGVO und die Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Auftraggeber zu informieren. Die Pflicht besteht kraft Gesetzes. Aber genügt die gesetzliche Ausgestaltung in der Praxis? Dieser Frage geht der Podcast nach.